Sie haben sich schon öfters Gedanken darüber gemacht, sich mit einer eigenen Sicherheitsfirma selbständig zu machen? Und sich die Frage gestellt wie gründe ich eine Sicherheitsfirma?. Entscheidend hierfür ist eine gute Vorbereitung. Das Einholen vieler Informationen über das Thema „Selbständigkeit im Bewachungsgewerbe“ sowie, was bedeutet es, selbständig zu sein?
Die Sicherheitsbranche boomt. Es gibt zu wenige Mitarbeiter*innen, um die Nachfrage zu decken. Auch künftig wird die Sicherheitsbranche zu einem wachsenden Wirtschaftszweig gehören. Es gibt viele Menschen in der privaten Sicherheit, deren Wunsch es ist, sich mit einem eigenen Sicherheitsdienst selbständig zu machen. Oft scheitert es jedoch an mangelnden bis gar keine Kenntnisse zum Thema Gründung und selbständig sein. Hierbei können wir Ihnen helfen!
Sicherheitsdienste haben in den letzten Jahren stetig an Bedeutung gewonnen. Laut Statistik ist der Werk- und Objektschutz ist das größte Arbeitsfeld in der privaten Sicherheit. Heute übernehmen immer mehr private Sicherheitsdienste, welche vor einigen Jahren noch die Polizei ausgeübt hatte. Das heißt, immer mehr Behörden vergeben Aufträge an private Sicherheitsfirmen.
Wer sich mit einer Sicherheitsfirma selbstständig machen möchte, sollte einige wichtige Aspekte vor der Gründung beachten. Wenn ein Sicherheitsunternehmen betrieben wird, ist dafür in der Regel eine behördliche Erlaubnis gemäß § 34a Gewerbeordnung notwendig.
Eine behördliche Erlaubnis für eine Sicherheitsfirma wird erforderlich, wenn der Unternehmensgründer*in selbständig dieses Bewachungsgewerbe ausübt (§34a GewO). Das Gewerbe zur Überwachung nimmt der Gesetzgeber dann an, wenn Leistungen erbracht werden, welche darauf gerichtet sind, das Leben, das Eigentum, die Freiheit oder die Unversehrtheit Dritter vor diversen Angriffen zu bewahren oder Angriffe abzuwehren. Typische Tätigkeiten sind beispielsweise der Gebäudeschutz vor widerrechtlichem Betreten, Vandalismus oder Einbruch.
Wer eine Sicherheitsfirma gründen möchte, muss ganz bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Klar, denn der Kunde möchte nicht, dass Menschen ohne jegliche Kenntnisse in diesem Bereich, oder aufgrund einer kriminellen Vergangenheit, das eigenen Leben oder Eigentum bewachen soll. Ein solches Dokument bekommen die Personen, wenn sie die nötigen Dokumente bei der jeweiligen Behörde einreichen:
Auch ein Sicherheitsdienst bei der Fluggastkontrolle, bei Veranstaltungen, der abgesicherte Transport von Wertgegenständen und Geld sowie der Personenschutz gehören zum Gewerbe.
Nicht erlaubnispflichtig sind hingegen Tätigkeiten, bei welchen die Abwehr von Angriffen nicht vordergründig ist. Dies gilt zum Beispiel für Platzanweiser, Pförtner sowie für Aufsichtspersonen in kulturellen Einrichtungen, wenn die Betreuung der Besucher im Mittelpunkt steht.
Sicherheitsmitarbeiter in der nicht öffentlichen Parkraumbewirtschaftung vollziehen kein genehmigungspflichtiges Gewerbe, wenn die Aufgabe meist darin besteht, über die Regeln des Parkens zu informieren und Parkverstöße zu bemerken und zu dokumentieren.
Kaufhausdetektive sind in einem Bewachungsgewerbe nach § 34a GewO tätig, wenn die hauptsächliche Aufgabe darin besteht, das Eigentum des Auftraggebers vor Diebstahl zu bewahren. Liegt der Schwerpunkt der Arbeit dagegen, wie bei den meisten Privatdetektiven, beim Aufklären, Ermitteln und Dokumentieren von vertrags- oder rechtswidrigen Sachverhalten, dann liegt kein Gewerbe für eine Überwachung vor.
Um eine Existenzgründung im Bewachungsgewerbe anstreben zu können, benötigen Sie den Nachweis einer vor der IHK erfolgreich abgelegten Sachkundeprüfung nach §34a der Gewerbeordnung. Nur mit dieser erfolgreich abgelegten Sachkundeprüfung können Sie sich selbständig machen mit einem Sicherheitsdienst.
Ganz so einfach ist es leider nicht. Denn die Sachkundeprüfung ist nur ein kleiner Teil, was die Behörden fordern und überprüfen, damit es zu einer Erlaubnis zum ausüben eines Sicherheitsdienstes kommt. Es fehlt noch jede Menge.
ABER: Mit einer guten Vorbereitung schaffen Sie das. Wir können Ihnen hierbei helfen!
Damit Sie als Unternehmer mit der Sicherheitsfirma auf Dauer erfolgreich bleiben, müssen Sie nicht nur die gesetzlichen Ansprüche erfüllen, sondern auch unter wirtschaftlichen Standpunkten die Weichen korrekt stellen. Eine bedeutende Entscheidung, die schon vor der Beantragung der behördlichen Genehmigung gefällt werden muss, ist die Auswahl der Rechtsform, da diese eine Einflussnahme auf die Antragstellung besitzt.
Wenn Unternehmer eine Firma für Sicherheitsdienste gründen, steht ihnen jede Rechtsform zur Verfügung. Sie können damit als Einzelunternehmer mit dem Geschäft auftreten, zusammen mit Partnern eine Personengesellschaft oder allein oder zusammen mit Dritten eine Kapitalgesellschaft schaffen.
Die Wahl der Rechtsform hat außerordentliche Folgen, welche sich vor allem auf die persönliche Haftung, die Rechnungslegungs- und Buchführungspflichten, die Steuern sowie auf die Kosten für die Gründung auswirken. Hierzu wird empfohlen, sich mit einem Steuerberater*in oder Rechtsanwalt*in in Verbindung zu setzen.
Wenn die Unternehmer die Gewerbeerlaubnis des zuständigen Gewerbeamtes bekommen haben, können diese ohne irgendwelche Hürden die Sicherheitsfirma gründen. Im kommenden Schritt ist es nötig, sich Gedanken über eine geeignete Rechtsform zu machen. Erst, wenn sich die Unternehmer für eine solche entschieden haben, können sie das Gewerbe beim Gewerbeamt anmelden. Solche Rechtsformen, welche für eine Sicherheitsfirma geeignet sind, sind unter anderem
Üben Sie als Unternehmer das Gewerbe als Einzelperson aus, müssen Sie nur die Gewerbeerlaubnis beantragen. In diesem Fall wird das Finanzamt vom Gewerbeamt über diese Anmeldung informiert und Sie bekommen in den kommende Tagen/Wochen einen detaillierten Fragebogen vom Finanzamt zugeschickt. Die Eintragung im Handelsregister ist nicht nötig, sie kann jedoch freiwillig erfolgen. In einem solchen Fall dürfen die Unternehmer eine Firma mit der Zusatzbezeichnung „eingetragener Kaufmann“ bzw. „eingetragene Kauffrau“ führen, unterliegen dann jedoch auch den Aufgaben des Handelsgesetzbuches und müssen die Vorschriften über die geschäftliche Buchführung beachten.
Als Einzelgewerbetreibender haften die Unternehmer mit dem gesamten Vermögen für die Verbindlichkeiten der Firma. Im Insolvenzfall kann dies vor allem dazu führen, dass diese den Anteil am privaten Haus oder an ihrer Eigentumswohnung einbüßen, welche sie mit der Familie bewohnen. Gleiches gilt für Unternehmer einer Personengesellschaft. Zu diesen Gesellschaften zählen
Bei diesen Gesellschaftstypen haften alle Gesellschafter, mit Ausnahme des Kommanditisten bei der KG, unbeschränkt für (vorhandene) Darlehen der Gesellschaft. Gläubiger dürfen sich in solchen Fällen aussuchen, an welchem Gesellschafter diese sich schadlos halten möchten. Geforderte Gesellschafter können die Mitgesellschafter in Regress nehmen, dies ist aber nur dann wirklich erfolgversprechend, wenn diese über hinreichend Vermögen verfügen. Die Personengesellschaft sollten Unternehmer daher ausschließlich mit verschiedenen Geschäftspartnern gründen, denen diese rückhaltlos vertrauen können.
Ein Businessplan erfüllt mehrere Notwendigkeiten. Zum einen können (müssen) Sie diesen, falls Sie einen Kredit benötigen, bei der Bank vorlegen. Starten Sie z.b. aus der Arbeitslosigkeit heraus, möchte die Agentur für Arbeit ebenfalls einen Businessplan von Ihnen.
Der wichtigste Aspekt jedoch dürfte sein, dass Sie in diesem Businessplan Fakten vor sich liegen haben über Zielgruppe, Finanzierung, Umsätze, Ausrichtung Ihres Unternehmens und vieles mehr. Anhand des Businessplans haben Sie für sich eine Art “Arbeitsliste” zum abarbeiten.
Ein Businessplan zu erstellen ist nicht ganz so einfach (vor allem zur Vorlage bei Bank, Behörde etc.). Bei der Erstellung für einen auf Sie zugeschnittenen Businessplan stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung bzw. erstelle diesen für Sie zur Vorlage bei der Bank etc.
Wenn Unternehmer eine Sicherheitsfirma gründen möchten, sollte diesen bewusst sein, wie bedeutend es ist, bereits im Vorfeld eine Zielgruppe zu bestimmen. Sie sollten sich daher fragen, wen Sie ansprechen, wem die Dienstleistungen angeboten werden sollen. Vor allem, WELCHE Dienstleistungen Sie anbieten möchten.
Das Definieren der Zielgruppe ist generell aus verschiedenen Gründen unverzichtbar. Die Unternehmer wissen genau, wen diese ansprechen möchten und können sich überlegen, wie sie die Personen ansprechen wollen. Dann können sie die Dienstleistungen genauestens anpassen.
Sie können die beste Sicherheitsfirma haben, die es auf Erden gibt. Werben Sie nicht, wird das nie jemand erfahren. Deswegen ist es von größter Notwendigkeit, dass Sie gezielt und auffallend werben. Im Idealfall kostengünstig. Folgende Möglichkeiten gibt es.
Wir können Ihnen gezielt mit Werbung auf Sicherheitsdienstleistungen helfen.
Es ist möglich, die Sicherheitsfirma allein zu gründen und als Einzelunternehmer zu starten und hauptsächlich als Subunternehmer für andere zu arbeiten. Möchte man dieses jedoch nicht, sondern sich als “richtige Firma” sehen, wird man sehr schnell merken, ohne ein gut funktionierendes Team und Mitarbeiter*innen geht es nicht.
Wenn Sie ein gut harmonierendes Team zusammengestellt haben, können Sie als Unternehmer sich sicher sein, dass Ihre Firma nicht nur zu Ihrer Zufriedenheit läuft, sondern vor allem zur Zufriedenheit Ihrer Kunden.